Warnwestenpflicht
Welches Land verpflichtet zum Mitführen einer Warnweste
Wo gilt die Warnwestenpflicht?
Welche Strafen sind bei Missachtung der Warnwestenpflicht fällig?
Welche Farbe darf die Warnweste in dem jeweiligem Land haben?
- Deutschland:Seit dem 01.07.2014 gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht.Das bedeutet, dass seit 01 Juli 2014 alle Lkw, Pkw, Busse und Traktoren deutscher Zulassung eine Warnweste mitführen müssen. Bei einem Unfall oder einer Panne soll die Sicherheitsweste die Sichtbarkeit des Fahrers für den übrigen Verkehr verbessern.
- Das Gesetz der StVO umfasst lediglich eine Mitführpflicht. Das bedeutet, dass Sie eine Sicherheitsweste im Auto haben müssen. Diese müssen Sie aber weder als Fahrer noch als Mitfahrer tragen – eine Tragepflicht gilt in Deutschland nicht.
- Allerdings empfiehlt es sich, eine Weste zu tragen, wenn Sie nach einem Unfall oder einer Panne Ihren Pkw verlassen.
Dies kann schwere Folgeunfälle vermeiden. Wir empfehlen daher an dieser Stelle, dass für jeden Sitzplatz und somit für jeden Mitfahrer eine entsprechende Weste für den Notfall zur Verfügung steht.Zugelassen hierbei sind Warnwesten ausschließlich in den Farben Gelb und Orange, wenn diese Westen der ISO-Norm EN ISO 20471 entsprechen und dementsprechend zertifiziert sind.
- Österreich: Alle Lenker mehrspuriger KFZ auch Quads, Microautos und Zugmaschinen, müssen seit 1. Mai 2005 eine vom Fahrersitz aus leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese auch tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen/Autostraßen das Fahrzeug, wegen einer Panne oder ähnlichem, außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
Geahndet werden Verstöße mittels einer sogenannten Organmandatsstrafe von 14 bis 36 Euro (Sofortkasse). Farbe der Warnwesten: gelb
- Belgien: Warnwestenpflicht gilt seit dem 1. Februar 2007. Die Verpflichtung zum Tragen einer Warnweste bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs, auch Motorrad, außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.
Geahndet wird nur das Nichttragen von Warnwesten (zwischen 50 und 1375 Euro). Straffrei ist das Nichtmitführen der Warnweste. Farbe der Warnwesten: gelb
- Bulgarien: Alle Fußgänger die sich auf der Fahrbahn aufhalten, also auch Auto- und Motorradfahrer. Verlassen Autofahrer oder Insassen außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug und halten sich auf der Fahrbahn oder auf dem Randstreifen auf, muss eine Warnweste getragen werden.
Eine Geldbuße von 50 Leva (ca. 25 Euro) wird bei Missachtung fällig. Farbe der Warnwesten: gelb
- Finnland: Alle Kraftfahrzeugführer sind verpflichtet Warnwesten oder Kleidung mit reflektierendem Reflexstreifen zu tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen.
Geldstrafen sieht das Gesetz nicht vor. Farbe der Warnwesten: gelb oder orange
- Frankreich: Seit dem 1. Juli 2008 gilt auch in Frankreich die Mitführ- und Tragepflicht einer Warnweste bei Unfällen und Pannen des Kraftfahrzeuges. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Motorräder, Dreiräder und Quads. Seit dem 1. September 2008 sind auch Fahrradfahrer verpflichtet, bei Tag und Nacht, außerorts und bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste zu tragen.
Geldstrafen werden bei Nichteinhaltung mit mindestens 90 Euro geahndet. Radfahrer zahlen mindestens 22 Euro, wenn keine Warnweste getragen wird. Farbe der Warnwesten: gelb
- Italien: Seit dem 1. April 2004 gilt die Warnwestenpflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften sowie auf Autobahnen, die Warnwestenpflicht gilt nicht für Motorradfahrer. Zur Absicherung des Unfallfahrzeuges muss verpflichtend ein Pannendreieck aufgestellt werden, eine Warnweste muss die Person tragen, die das Warndreieck aufstellt. Fahrradfahrer müssen seit dem 1. August 2010 unmittelbar nach Beginn der Dämmerung, in Tunneln sowie tagsüber eine Warnweste tragen.
Gelstrafen ahndet der Gesetzgeber nur bei Nichttragen einer Warnweste mit mindestens 41 Euro. Straffrei ist das Nichtmitführen der Warnweste. Farbe der Warnwesten: gelb
- Kroatien: Warnwestenpflicht gilt in Kroatien bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen. Die Warnwestenpflicht gilt hier auch für Motorradfahrer. Farbe der Warnweste: gelb oder orange
- Montenegro: Warnwesten – Tragepflicht gilt bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs sowie außerhalb von geschlossenen Ortschaften ebenso auf Autobahnen. Das Mitführen einer Warnweste ist Pflicht, hier muss sogar eine Warnweste während der Fahrt über die Rücklehne des Fahrers gezogen werden.
Geldstrafen sind nicht bekannt. Farbe der Warnwesten: gelb
- Norwegen: Die Warnwestenpflicht in Norwegen besteht seit dem 1. März 2007 jedoch nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kraftfahrzeug Kennzeichen, weiter besteht eine Mitführ- und Tragepflicht einer Warnweste bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Warnwestenpflicht gilt in Norwegen nicht für Motorradfahrer. Die Warnweste muss vom Fahrersitz aus gut erreichbar sein.
Geldstrafen werden bei Missachtung der Warnwestenpflicht bisher nicht geahndet. Farbe der Warnwesten: gelb
- Portugal: Warnwestenpflicht besteht in Portugal seit dem 25. Juni 2005. Jedoch sind nur Fahrzeuge mit portugiesischem Kennzeichen von einer Mitführ- und Tragepflicht betroffen. Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen. Achten sollte man bei der Anmietung eines Mietwagens ob sich eine Warnweste im PKW befindet.
Geldstrafen in Portugal für das Missachten der Mitführpflicht bzw. Warnwestenpflicht betragen zwischen 60 und 300 Euro. Trägt man beim Aufstellen des Warndreiecks nach einem Unfall oder einer Panne keine Warnweste, wird eine Strafe zwischen 120 und 600 EURO erhoben. Farbe der Warnwesten: gelb
- Rumänien: Eine Warnwestenpflicht betrifft zur Zeit nur Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t. Hier gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften und sobald der Autofahrer sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen begibt und aufhält.
Es werden Geldstrafen ab 20 Euro bei Missachtung fällig. Farbe der Warnweste: gelb oder orange
- Slowakei: Die Warnwestenpflicht gilt in der Slowakei für alle Autofahrer als auch Motorradfahrer, außerhalb geschlossener Ortschaften und sobald Autofahrer ihr Fahrzeug verlassen bzw. sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Bei Verstößen gegen die Warnwestenpflicht muss mit einer Strafe von ca. 50 Euro gerechnet werden. Farbe der Warnwesten: gelb
- Spanien: Eine Warnwestenpflicht existiert in Spanien bereits seit dem 24. Juli 2004. Alternativ können auch Reflexträger über die Schulter gezogen werden. Für Zweiradfahrer besteht keine Verpflichtung zum Mitführen einer Warnweste.
Geldstrafen bis zu 100 EUR werden in Spanien erhoben sobald Autofahrer und Insassen außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen, sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten und keine Warnweste tragen. Farbe der Warnwesten: gelb
- Tschechien: Die Warnwestenpflicht gilt hier für alle Autofahrer. Auch hier haben die Fahrzeuglenker eine Warnweste zu tragen sobald sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf dem Randstreifen oder der Fahrbahn aufhalten.
Geldstrafen sind bisher nicht bekannt. Farbe der Warnwesten: gelb oder orange
- Ungarn: Die Verpflichtung zum Tragen einer Warnweste betriftt in Ungarn, Fußgänger und Radfahrer, das bedeutet für alle Autofahrer die beim verlassen des PKW zum Fußgänger werden und eine Panne absichern wollen oder sich bei Dunkelheit außerhalb geschlossener Ortschaften aufhalten, sind verpflichtet eine Warnweste nach DIN EN471 zu tragen.
Geldstrafen betragen bis zu 100 Euro. Farbe der Warnwesten: gelb oder orange
- LUXEMBURG:
Nach einem Unfall oder Panne müssen alle Personen die sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen bewegen seit dem 11. April 2008, eine Warnweste tragen. Gilt auch für Motorradfahrer.Das Tragen einer Warnweste ist in Luxemburg für Fußgänger Pflicht, wenn Sie sich nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen am Seitenrand von Landstraßen bewegen.
Bußgeld für das Nichtragen mindestens 49.- Euro. Für das Nichtmitführen mindestens 74.- Euro.