Logistik und Lager
Alles rund um die Warnweste in Logistik, Lager und Transport
Individuelle Schutzmaßnahmen wie Warnwesten erfüllen arbeitsschutzgesetzentsprechend die Aufgabe, eine gesundheitliche Gefährdung bei der Arbeit auf dem Betriebsgelände möglichst gering zu halten. Die Warnschutzbekleidung ist unabdingbar, um die Erkennbarkeit von Personen zu erhöhen und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Welche Sicherheitsvorschriften gelten bei der Schutzkleidung im Bereich Logistik und Lager?
Im Herbst 2013 wurde die bisherige Norm für Warnbekleidung EN 471 von der Norm EN ISO 20471 abgelöst. Diese Norm unterscheidet nicht zwischen gewerblichem und nicht-gewerblichem Einsatz.
Der neue Anknüpfungspunkt für die Notwendigkeit von Warnschutzkleidung ist eine Risikobetrachtung mit drei Risikostufen – hoch, mittel und gering. Ist das Risiko, in bestimmten Situationen übersehen zu werden, hoch, greift die Norm EN ISO 20471. Für die anderen Risikostufen mittel und gering gelten die Normen EN 1150 und EN 13356 für den nichtprofessionellen Gebrauch.
In gewerblich genutzten Fahrzeugen ist das Mitführen einer Warnweste vorgeschrieben. Darunter fallen beispielsweise Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen, mehrachsige Zugmaschinen oder Kraftomnibusse. Für den gewerblichen Gebrauch von Warnwesten ist damit die Norm EN ISO 20471 maßgebend. Im Wesentlichen haben die Warnwesten eine fluoreszierende Hauptfarbe in Gelb oder Rot-Orange und eingearbeitete Bereiche aus Reflexmaterial. Es erfolgt eine Unterteilung in drei Klassen.
Der Träger wird so visuell von der Umgebung abgehoben. Die Warnweste soll die Sichtbarkeit optimieren – egal bei welchen Lichtverhältnissen. Fluoreszierende Farben dienen der Auffälligkeit am Tag, Reflexmaterialien sorgen für Nachtauffälligkeit.
Klasse 1:
Bei der niedrigsten Klasse sind nur kleine Bereiche der Weste mit fluoreszierendem Material versehen. Darunter fallen beispielsweise Arbeitshosen mit Reflexmaterial und fluoreszierendem Material an den Waden.
- Mindestfläche fluoreszierend: 0,14m²
- Mindestfläche Reflexmaterial: 0,1m²
Klasse 2:
In Innenräumen findet Klasse 2 üblicherweise Verwendung. Vor allem in Lagerhallen und Logistikzentren herrscht zwischen hohen Regalen nicht immer die beste Sicht. Lagerarbeiter müssen hier besonders durch auffällige Sicherheitsbekleidung geschützt werden.
- Mindestfläche fluoreszierend: 0,5m²
- Mindestfläche Reflexmaterial: 0,13m²
Klasse 3:
Im Straßenverkehr oder Industrieanlagen ist die höchste Klasse vorgeschrieben. Die Reflexstreifen müssen auch an Schultern und Rücken vorhanden sein. Zu den üblichen Arbeitsumgebungen zählen hier Lagerhallen, Industriehallen und Werkstätten. Oft wird hier mit Gabelstaplern und anderen Ladefahrzeugen gefahren. Gute Sichtbarkeit aller Arbeiter ist dann unabdingbar.
- Mindestfläche fluoreszierend: 0,8m²
- Mindestfläche Reflexmaterial: 0,2m²
Die Mindestanforderungen werden hier meistens überschritten. Die Schutzkleidung der Klasse 3 ist meistens vollständig aus fluoreszierendem Material gefertigt. Mehrere Kleidungsstücke der Klasse 2 können kombiniert werden, um die Sichtbarkeitsstufe 3 zu erreichen (Warnweste, Warnhose und Warnjacke). Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Im Rahmen dessen erfolgt eine umfangreiche Ermittlung der möglichen Gefahren am Einsatzort, sowie eine Bewertung dieser. Dabei wird auch die persönliche Konstitution der Arbeiter beachtet.
Die Erkennbarkeit einer Person muss dann erhöht werden, wenn das Übersehen werden ein Risiko darstellt – egal ob bei Tag, Dämmerung oder Dunkelheit. Je nach Einsatzort können auch weitere Eigenschaften, die die Schutzkleidung aufweisen soll, festgelegt werden, z.B.:
- Schutz vor Wind und Wetter
- UV-Schutz
- Schutz vor chemischen oder biologischen Einwirkungen
Jedem Mitarbeiter muss eine passende Warnschutzbekleidung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen Informationen zur fachgerechten Aufbewahrung, Reinigung und Pflege bereitgestellt werden.
Welche Personen müssen Warnwesten tragen? Welche Farben sind vorgeschrieben?
Zunächst sieht die Norm EN ISO 20471 fluoreszierend gelb, orange-rot und rot vor. Bei der Zulässigkeit mehrerer Farben ist in der Gefährdungsbeurteilung festzustellen, welche der Farben die Erkennbarkeit besser erhöht. Dies ist in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen des Trägers zu entscheiden. Bei gewerblichen Fahrzeugen ist die Warnwestenpflicht in der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge BGV-D 29 § 31 geregelt. Demnach sind grundsätzlich die maschinell angetriebenen mehrspurigen Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Die Warnkleidung muss bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Abschlepp- oder Bearbeitungsarbeiten im öffentlichen Verkehr stets getragen werden.
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Fahrzeuge ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden. In diesem Fall regelt eine Betriebsanweisung eine Warnwestenpflicht. Denn: trotzdem gilt die arbeitsschutzrechtliche Pflicht des Unternehmers, die gesundheitliche Gefährdung möglichst gering zu halten. Um dem gerecht zu werden, bedient sich das Unternehmen meist der nach En ISO 20471 normierten Schutzkleidung.
Im Logistikbereich ist eine solche Betriebsanweisung unabdingbar für die Sicherheit der Mitarbeiter. Dort herrscht innerbetrieblich Verkehr durch Gabelstapler, LKWs, Hubwagen und andere Fahrzeuge. Die Lagerarbeiter sind einer hohen Gefahr ausgesetzt, übersehen zu werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden die Kriterien für die Warnwesten definiert.
Solche Gefahrensituationen ergeben sich beispielsweise bei folgenden Tätigkeiten:
- Beim Be- und Entladen von LKWs (auch bei Dunkelheit): Die Mitarbeiter befinden sich im Ladeverkehr und sind der Gefahr ausgesetzt, von anderen LKWs oder Fahrzeugen übersehen zu werden.
- Beim Bedienen von Gabelstaplern herrscht grundsätzlich Warnwestenpflicht
- Lagerarbeiter bewegen Paletten und Waren mit Hubwagen oder Ameise und können leicht übersehen werden
Wir bieten spezielle Signalwesten für Lager, Funktionswesten für Logistik oder Multifunktionswesten für den Transport an. Alle unsere Produkte für den Einsatz im professionellen Umfeld, wie Lagerhallen, Logistik und Transportsektor, sind garantiert entsprechend zertifiziert.
Worauf muss geachtet werden?
Die Beschaffung der Warnwesten ist Aufgabe des Unternehmens. Auch die regelmäßige Kontrolle muss vom Unternehmen gewährleistet werden.
Beim Erwerb ist darauf zu achten, dass auf jedem Exemplar ein Piktogramm mit einer genauen Information des Herstellers zu sehen ist.
- Name des Herstellers
- Bezeichnung des Warnkleidungsstückes
- Größe gemäß EN 340
- die Bezeichnung EN ISO 20471
- Piktogramm der Bekleidungsklasse (Warnweste mit Reflexmaterial)
- Pflegehinweise entsprechend ISO 3758 mit maximaler Anzahl der Waschzyklen
- CE-Zeichen
In der Regel kann die Schutzkleidung im Rahmen der Herstellerangaben getragen werden. Trotzdem ist es möglich, dass Farben durch UV-Strahlung ausbleichen. Auch eine mechanische Abnutzung kann vorzeitig eintreten. Deshalb muss die Warnschutzkleidung regelmäßig überprüft werden.