Feuerwehr
Die richtige Einsatzweste für die Feuerwehr
Feuerwehrleute setzen sich regelmäßig großen Gefahren aus, weshalb eine vorschriftsmäßige Schutzbekleidung unerlässlich ist. Besonders bei Einsätzen im öffentlichen Verkehrsraum – egal, welche Witterungsbedingungen, oder ob am Tag oder bei Nacht – müssen Einsatzkräfte durch ihre Schutzbekleidung ausreichend wahrgenommen werden können. Neben der persönlichen Schutzkleidung können zudem Einsatzwesten die Wahrnehmung am Einsatzort erhöhen. Denn die Sicherheit der Einsatzkräfte hat oberste Priorität. Den nötigen Arbeitsschutz sowohl für Feuerwehrschutzkleidung als auch Feuerwehr-Warnwesten legt dabei die Norm DIN EN 469 fest. Daneben können Sie sich als Beschaffungsbeauftragter bei der Feuerwehr bei der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) über geeignetes Schutzmaterial wie Einsatzwesten informieren.
Welche Vorschriften gelten bei Schutzkleidung und Signalwesten für die Feuerwehr?
Die Beschaffenheit der Ausrüstung von Feuerwehrangehörigen wird durch die EU-Norm EN 469 geregelt und durch die Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzbekleidung (kurz HuPF) ausgeführt. Welche Anforderungen die persönliche Schutzausrüstung (kurz PSA) erfüllen muss, wird wiederum durch die Unfallkassen sowie Unfallverhütungsvorschriften (kurz UVV) der Feuerwehren bestimmt. Ein wichtiger Sicherheitsfaktor ist dabei auch die Wahrnehmbarkeit der Einsatzkräfte. So legt die UVV „Feuerwehr“ (DGUV-) Vorschrift 49 fest, dass Einsatzkräfte im öffentlichen Verkehrsraum durch entsprechende Maßnahmen geschützt werden müssen. Laut UVV ist die Sicherheit gegeben, wenn durch ein retroreflektierendes und fluoreszierendes Material die Sichtbarkeit bei Tag und Nacht gegeben ist und wenn die Bestreifung so angebracht ist, dass Körperkonturen erkennbar sind. Dabei soll die Bestreifung laut DIN EN 469, Anhang B mindestens 0,13 m2 retroreflektierendes sowie 0,2 m2 fluoreszierendes Material aufweisen.
Weiterhin muss die PSA die Anforderungen der DIN EN 471 erfüllen. Diese Norm wurde jedoch durch die EN ISO 20471 ersetzt. Vorher wurde Schutzkleidung zwischen gewerblichen und nicht-gewerblichen Einsatz unterteilt. Nun reglementiert die EN ISO 20471 Schutzkleidung für Situationen mit hohem Risiko in drei Klassen, während EN 1150 sowie EN 13356 für Situationen mit geringem Risiko gelten. Erfüllt die PSA die DIN EN 469, können Einsatzkräfte auf Feuerwehr-Warnwesten prinzipiell verzichten. Hier gilt im Umkehrschluss, dass Sie Einsatzwesten gemäß der neuen EN ISO 20471, Klasse 2 zur Verfügung stellen müssen, wenn die Warnwirkung der Einsatzkleidung nach DIN EN 469, Anhang B oder DIN EN 471 nicht gegeben ist.
Prüfen Sie die PSA der Feuerwehrleute daher nach HuPF immer bezüglich der DIN EN 469 sowie nach DIN EN ISO 20471, da die ältere DIN EN 469 nicht immer den Anforderungen gemäß der neuen Regelung gerecht wird. Ist die Wahrnehmbarkeit nicht ausreichend gegeben, müssen Sie Feuerwehrleute mit Einsatzwesten ausstatten. Hier empfehlen sich Warnwesten mit Feuerwehraufdruck.
Warnweste mit Feuerwehraufdruck: Wo werden die Westen vor allem getragen?
Eine ausführliche Gefahrenbeurteilung legt die nötigen Schutzmaßnahmen für Feuerwehrleute je nach Einsatzgebiet fest. Besonders bei Verkehrsunfällen sollte die Sicherheit der Einsatzkräfte durch Straßensperren oder Warnleuchten gewährleistet werden. Da dies nicht immer möglich ist, muss die PSA die Wahrnehmbarkeit von Feuerwehrleuten gemäß DIN EN 469:09-2014 sicherstellen. Ist dies nicht der Fall, beispielsweise weil die Schutzhose nicht die ausreichende Bestreifung aufweist, sind zusätzlich Einsatzwesten nach DIN EN ISO 20471:2013, Klasse 2 erforderlich. Auch wenn Einsatzkräfte lediglich mit einer Feuerwehrüberjacke ausgestattet sind, muss die Sichtbarkeit stets gegeben sein. Wird diese aufgrund der Außentemperatur bei einem Einsatz abgelegt, ist die Wahrnehmbarkeit nicht mehr gegeben. Auch hier kann eine Einsatzweste diese sicherstellen.
Generell gilt jedoch: Tragen Einsatzkräfte PSA gemäß HuPF, gilt keine Tragepflicht einer entsprechenden Warnweste. Auch bei einem großräumig abgesperrten Einsatzort ohne die Gefährdung durch den fließenden Verkehr sind Einsatzwesten nicht zwangsläufig nötig. Anders verhält es sich bei Feuerwehrleuten, die den Einsatzort absichern müssen. Deren Wahrnehmbarkeit müssen Sie jederzeit sicherstellen. Da verschmutzte Schutzbekleidung ebenfalls die Sichtbarkeit einschränken kann, sollte diese regelmäßig gereinigt oder durch Einsatzwesten gemäß DIN EN ISO 20471:2013, Klasse 2 ergänzt werden.
Sogenannte Kennzeichnungswesten werden hingegen regelmäßig vor allem bei Großeinsätzen getragen. Diese Einsatzwesten weisen Funktionsträgern vor Ort bestimmte Farben zu, sodass sie leichter identifiziert werden können. So attestiert auch der Deutsche Feuerwehrverband, dass eine Kennzeichnung von Führungskräften den Erfolg des Einsatzes erhöht. Feuerwehrleute tragen Kennzeichnungswesten, die retroreflektierende Warnwesten sind, über ihrer PSA. Optional können Sie auch Schulterkoller zur Kennzeichnung verwenden.
Welche Farbauswahl ist bei Feuerwehr-Warnwesten zu beachten?
Tatsächlich ist – entgegen der weit verbreiteten Annahme – die Farbe der PSA laut DIN EN 469 nicht genormt. Hier variiert die Farbe der Schutzausrüstung je nach Einsatzzweck (beispielsweise technische Hilfeleistung im Wald oder technische Rettung). Anders verhält es sich bei Einsatzwesten, die der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Signalwesten sind nur genormt, wenn sie fluoreszierend gelb oder orange sind. Daher müssen Sie beim Kauf darauf achten, dass Sie Einsatzwesten zur zusätzlichen Warnwirkung immer gemäß DIN EN ISO 20471:2013, Klasse 2 erwerben.
Handelt es sich um Kennzeichnungswesten bei einem Einsatz, variiert die Farbe je nach Bundesland teilweise stark. Eine einheitliche Norm gibt es nicht, nur der Deutsche Feuerwehrverband empfiehlt länderübergreifend einen Farbcode. Die Warnwesten müssen ebenfalls eine retroreflektierende und fluoreszierende Bestreifung nach DIN-Zertifizierung aufweisen. Generell wird die Funktion im Einsatz durch Kennzeichnungswesten laut Deutschem Feuerwehrverband wie folgt dargestellt:
- Einsatzleiter: gelbe Weste
- Einsatzabschnittsleiter: weiße Weste
- Zugführer: rote Weste
- Fachberater und Pressesprecher: grüne Weste
Da es keine einheitlichen Vorschriften gibt, sollten Sie sich an die jeweiligen Richtlinien und Verordnungen Ihres Bundeslandes halten. Oftmals sind folgende Funktionen länderübergreifend gleich: Fahrzeugführer haben blaue Westen, Notfallseelsorger lila Westen und die Atemschutzüberwachung weiße Westen mit Schachbrettmuster. Weiterhin können Sie die Funktion mit einem Aufdruck in Klartext kenntlich machen. Durch diese Individualisierung bei den Kennzeichnungs- und Einsatzwesten lassen sich Funktionen am Einsatzort noch besser zuordnen.