Warnwesten, Promillegrenze, Reservelampen. Was ich als Autofahrer im Urlaub wissen sollte.
Warnwesten, Promillegrenze, Reservelampen
Was ich als Autofahrer im Urlaub wissen sollte.
Europaweit werden rund 68 Prozent der Urlaubsreisen aller Bürger der EU plus Bulgarien, Rumänien, Schweiz und Norwegen mit dem Pkw absolviert, 15 Prozent heben mit dem Flugzeug ab, zeigt eine EU-Studie aus dem Jahr 2004.
Einfach hat man es aber mit den Verkehrsvorschriften nicht. Fast jedes Land hat seine eigenen Vorschriften und die europäische Einheit ist diesbezüglich weit weg.
Italien: Eine Warnweste reicht nicht aus. Jeder Fahrzeuginsasse braucht eine Warnweste.
Auch Fahrradfahrer müssen in der Nacht außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen.
Tagsüber muss auch das Scheinwerferlicht angeschaltet sein.
Wer die Regeln nicht beachtet kann mit saftigen Geldbußen rechnen.
Schon geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen kosten mindestens 170 Euro.
Und wer mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut erwischt wird kann sein Fahrzeug los sein.
Selbst eine Zwangsversteigerung ist möglich.
Kroatien: In Kroatien brauchen Pkws ein Set an Reservelämpchen sowohl für Scheinwerfer als auch Bremslichter und Blinker.
Wichtig ist auch, jeden Unfall bei der Polizei zu melden, sei er noch so klein. Bei auffälligen Karosserieschäden kann bei der Ausreise eine Schadensmeldung verlangt werden. Zusätzlich gilt die Warnwestenpflicht für Pkws und Motorradfahrer.
Ungarn: In der Vergangenheit wird laut AMTC (Auto-, Motor- und Touring-Club) das Vorhandensein des Verbandkastens immer häufiger überprüft. Und das Licht muss bei allen Pkws außerhalb der Ortschaften eingeschaltet sein und die Warnwestenpflicht ist auch hier zu beachten.
Es herrscht eine strenge 0,0-Promille-Pflicht, die Polizei kann an Ort und Stelle bis zu 1100 Euro verlangen.
Falls die Urlaubskasse dies nicht hergibt kann das Auto an der Weiterfahrt gehindert werden bis zur Beschlagnahmung.
Frankreich: Getrunken werden darf zwar, wie in Deutschland, bis zu einer Grenze von 0,5 Promille. Allerdings gilt seit dem 1. Juli 2012 die Mitführpflicht eines Alkoholtests. Bisher sind jedoch noch keine schlimmen Konsequenzen zu erwarten da es bisher nicht bestraft wird.
Ganz anders sieht es dabei mit den Navigationsgeräten mit Radarfunktion aus. Die sind nämlich verboten und werden mit bis zu 1.500 € geahndet, welche auch zur Konfiszierung des Fahrzeugs führen kann.
Zudem müssen Autofahrer und Fahrradfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften die Warnwestenpflicht beachten.
Fremdsein schützt nicht vor Strafe, da die Begleichung der Strafzettel bei der Wiedereinreise verlangt werden kann.
Zusätzlich haben viele Länder Vereinbarungen die das Eintreiben von Bußgeldern auch EU weit ermöglichen.