Flughafen
Warnwestenpflicht für Fluglotsen und andere Mitarbeiter an deutschen Flughäfen
An deutschen Flughäfen gilt für alle Personen, die auf den Flächen des Flugbetriebs arbeiten, die Warnwestenpflicht. Diese Pflicht wurde in Deutschland 2014 gesetzlich für alle Arbeitsbereiche festgesetzt, die besondere Anforderungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes erfordern. Allgemein gilt sie für Arbeitnehmer, die bei Dunkelheit wie Tageslicht zu ihrer eigenen Sicherheit gut erkennbar sein sollten. Auf Flughäfen spielen Warnwesten vor allem für Fluglotsen, aber auch für Mitarbeiter anderer Bereiche, eine wichtige Rolle.
Welche Schutzkleidungsvorschriften gelten in den einzelnen Bereichen am Flughafen?
In der Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt (DGUV Vorschrift 27) wird festgelegt, dass Arbeitgeber auf dem Vorfeld beschäftigten Mitarbeiten auffällige Arbeitskleidung zur Verfügung stellen müssen. Dies gilt ebenso für Beschäftigte in der Vorflugkontrolle. Unter auf dem Vorfeld Beschäftigten versteht die Vorschrift Mitarbeiter, die sich bei ihrer Arbeit regelmäßig außerhalb von Flugzeugen, Fahrzeugen und Bodengeräten aufhalten. Dies trifft vor allem auf die Arbeitsumgebung von Fluglotsen, dem Bodenpersonal sowie von Mitarbeitern des Flugzeugs, Cargo Handlings und der Gepäckverlagerung zu. Aber auch beispielsweise Fahrer von Passagierbussen auf dem Vorfeld sind verpflichtet, mindestens eine Warnweste mit sich zu führen. Auffällige Arbeitskleidung umfasst dabei Kleidung, die sich deutlich von der Umgebung abhebt. Die Kleidung sollte daher bei Tageslicht durch fluoreszierende Farben, sowie bei Dunkelheit durch reflektierende Elemente auffallen. Daher gilt für Fluglotsen, die sich hauptsächlich auf dem Vorfeld aufhalten, eine Tragepflicht statt einer bloßen Mitführpflicht einer Warnweste.
Für deutsche Flughäfen gilt, dass Fluglotsen eine Warnweste nach der EN ISO 20471:2013 Norm tragen müssen. Nach dieser Norm müssen Warnwesten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Demnach müssen das Hintergrundmaterial und der Reflexstreifen den gesamten Oberkörper umschließen, sowie einen Schulterreflexstreifen besitzen. Die Reflexstreifen müssen mindestens 50 mm breit sein und einen Abstand von 50 mm zueinander aufweisen. Zusätzlich muss sich der untere Rand des letzten Reflexstreifens mindestens 50 mm über dem unteren Rand der Warnweste befinden. Außerdem muss die Fläche des reflektierenden Materials immer mindestens einer Fläche von 0,13 m² entsprechen.
Welche Normen sind besonders wichtig zu beachten?
Die Eignung von Warnwesten für die Tätigkeit von Fluglotsen wird, wie auch andere Warnschutzkleidung, durch Normen und Zertifikate geregelt. Dabei gilt seit Juni 2013 die EN ISO 20471:2013, welche die zuvor gültige EN 471 ersetzt. EN 1150 genormte Warnwesten hingegen reichen nur für den nicht-professionellen Bereich, d.h. für die Verwendung in der Freizeit, aus und können somit nicht von Flughafenpersonal eingesetzt werden. Die EN 13356 stellt die höchste Norm für Warnschutzzubehör dar, eignet sich jedoch auch nicht für den Einsatz im professionellen Bereich. Demnach sollten Sie für ihr Personal im Flughafenbetrieb sowie Fluglotsen nur Warnwesten nach der EN 20471 einsetzen, um einen adäquaten Arbeitsschutz gewährleisten zu können. Insgesamt gibt es nach dieser Norm drei Klassen an Warnwesten. Die erste Klasse gilt dabei für Straßen, auf denen bis zu 30 km/h gefahren wird und fordert entsprechende Hosen oder Accessoires wie Handschuhe und Mützen.
Aufgrund des geringen Schutzes dieser Klasse, kommt sie jedoch in Deutschland selten zur Anwendung. Sicherheitskleidung entsprechend der zweiten Klasse kommt zum Einsatz auf Straßen, auf denen bis zu 60 km/h gefahren wird, ausreichende Sichtverhältnisse gegeben sind und die Verkehrsauslastung nur gering ist. Neongelbe und orangene Warnwesten entsprechen dabei der zweiten Klasse der EN 20471 Norm und eignen sich gut für Fluglotsen und andere Tätigkeitsbereiche rund um Flugzeuge. Den höchsten Schutz bietet Kleidung entsprechend der EN 20471 Klasse 3. Diese sind zugelassen auf Straßen, auf denen bis zu 60 km/h bei schlechten Sichtverhältnissen und einer starken Verkehrsauslastung gefahren wird. Hier ist ein bedeckter Oberkörper Pflicht und zusätzlich entweder ein langärmliges Oberteil oder eine lange Hose mit reflektierenden Streifen. Wird eine Warnweste mit einer Warnschutzhose kombiniert, entspricht dies auch den Anforderungen der dritten Stufe. Auf Flughäfen empfiehlt es sich davon ausgehend, dass Mitarbeiter mindestens eine Warnweste, zum maximalen Schutz aber zusätzlich noch weitere Arbeitsschutzkleidung entsprechend der dritten Stufe tragen.
Sicherheitswesten für Mitarbeiter beim Cargo Handling
Gerade für Mitarbeiter im Cargo Handling ist Arbeitsschutz bedeutend, da das Unfallrisiko bei Missachtung von Sicherheitsvorschriften hoch ist. Bei der Verladung schwerer Waren ist es besonders wichtig, dass Ihre Mitarbeiter entsprechende Sicherheitswesten tragen, um nicht übersehen und jederzeit erkannt zu werden. Auch finden Frachtverladungen oft in der Dunkelheit statt, es ist demnach wichtig, dass Ihre Mitarbeiter reflektierende und fluoreszierende Kleidung tragen. Warnwesten können dabei als Sicherheitswesten für Mitarbeiter des Cargo Handlings fungieren.
Sollte eine Signalweste oder eine Funktionsweste zum Einsatz kommen?
Signalwesten/Warnwesten dienen vor allem dazu, Mitarbeiter erkennbar zu machen, während Funktionswesten verschiedene Mitarbeitergruppen farblich voneinander abheben bzw. diese kennzeichnen. Warnwesten sind dabei in fluoreszierendem Neon Gelb oder auch neonorange erhältlich, da diese Farben besonders auffällig sind. Nur Warnwesten in diesen beiden Farben sind nach der EN 20471 Norm zertifiziert. Funktionswesten sind in verschiedenen Farben erhältlich. Sie machen Ihre Mitarbeiter durch zwei reflektierende Streifen auch im Dunkeln erkennbar, sind aber in Farbvarianten außer gelb oder orange nicht der Norm entsprechend zertifiziert. Diese können lediglich zur Abgrenzung der Mitarbeitergruppen durch unterschiedlich farbige Arbeitskleidung genutzt werden, da sie nicht den Sicherheitsnormen entsprechen. Vor allem für Polizei- und Zollbeamte sowie auch Sicherheitsbeauftragte am Flughafen können solcherlei Funktionswesten eingesetzt werden. Auch wenn es für diese Berufsgruppen nicht aus Sicherheitsgründen gesetzlich vorgeschrieben ist eine Warnweste zu tragen, sollten sie durch diese für Zivilisten klar erkennbar sein.