Unternehmer üben Druck auf Contterm aus
Contterm die Fachgewerkschaft deutscher Seehäfen wehrt sich gegen das Verbot von Warnwesten mit dem Aufruck “Contterm”
Der Gesamthafenbetrieb Bremen (GHB) angehörende Hafenarbeiter von der Bremer Lagerhausgesellschaft (BLG) und auch Vorgesetzte des GHB
fordern seit Mitte Juni auf, die Warnwesten mit dem Rückenaufdruck “Contterm auszuziehen.
Die Warnwesten mit einem solchen Aufdruck seinen “nicht erwünscht”.
Angeblich gäbe es nach einer “Kleiderordnung” ein “Verbot von Werbungen” auf Warnwesten.
Mehrfachen Bitten diese Verbote auszuhändigen wurden nicht erfüllt.
Einem Arbeiter wurde mit einem Zutrittsverbot für den Wiederholungsfall
und einem Azubi indirekt mit der Beendigung seiner Ausbildung gedroht.
Die Arbeiter wurden teilweise so sehr eingeschüchtert, dass sie zunächst die Warnwesten auszogen.
Die Hafenfachgewerkschaft “contterm” wehrt sich jedoch mit Ihrem Anwalt dagegen.
Sie setzten ein schreiben auf in dem Sie sich gegen das Verbot und die Drohungen aussprachen.
Contterm stellte fest, dass es keine solche “Kleiderordnung” gäbe,
die das Tragen von Warnwesten mit einem solchen Aufdruck verbiete.
Zusätzlich verstießen die mündlich erteilten Verbote eindeutig gegen
das in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Gewerkschaftswerbung.
Die Anordnungen sind nach Auffassung von contterm willkürlich und durch nichts gerechtfertigt.
Der Anwalt von contterm setzte eine Frist für die Arbeitgeber, weitere Belästigungen und Verbote dieser Art zu unterlassen.
Noch während die Frist lief, wurde sogar ein Mitglied des Betriebsrates des GHB aufgefordert,
seine mit dem Aufdruck “contterm” versehene Warnweste auszuziehen.
Auf die Frage des Betriebsrats wo das stehe, antwortete der Vorgesetzte von der BLG, das sei eine “Weisung von ganz oben”.
Mit der Einleitung eines Verfahrens beim zuständigen Arbeitsgericht dürfte zu rechnen sein.